Novelfoodverordnung

Laut dem Novel Food-Status-Katalog der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten gelten die folgenden Erzeugnisse aus Cannabis sativa L.-Pflanzenteilen als nicht neuartig:

  • Hanfsamen und Erzeugnisse daraus, sowie
  • der wässrige Teeaufguss aus Hanfblättern (wenn diese nicht mit Blüten und Fruchtständen vermengt sind), der als solcher oder als Teil von Kräutertees konsumiert wird.

  • Dabei gilt, dass nur die im Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten der EUaufgeführten Sorten von Cannabis sativa L. für den wässrigen Teeaufguss aus Hanfblättern verwendet werden dürfen.


Dies betrifft unseren speziellen Hanfsirup und das neue Cannapple. Sowie die mit Hanfextrakt veredelten Alkohole.* 


* bisher nur aufgrund neuer Verordnungen in Österreich oder als Selbstabholer Lieferbar, bzw,. bei unseren Partnern.